T wie...
Theory of Mind (ToM)
Die Theory of Mind beschreibt die Fähigkeit, sich in andere Menschen hineinzuversetzen – also zu erkennen, dass andere eigene Gedanken, Gefühle, Wünsche oder Absichten haben, die sich von den eigenen unterscheiden.
Bei Kindern entwickelt sich diese Fähigkeit meist ab dem 4. Lebensjahr. Menschen im Autismus-Spektrum zeigen oft eine verzögerte oder andere Form der ToM-Entwicklung – sie erfassen soziale Signale nicht intuitiv, sondern müssen sie bewusst interpretieren.
Wichtig: Eine eingeschränkte ToM bedeutet nicht fehlende Empathie – sondern eher, dass soziale Situationen kognitiv anstrengend sein können.
Quelle:
Baron-Cohen, S. et al. (1985): “Does the autistic child have a 'theory of mind'?”
Frith, U. (2003): “Autism: Explaining the Enigma”
Perner, J. (1991): “Understanding the Representational Mind”
DSM-5 (APA, 2013): Hinweise auf ToM in den sozialen Interaktionskriterien bei ASS

Teilhaberecht – Recht auf Dazugehören
Teilhaberecht bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von Beeinträchtigung, Herkunft oder Lebenssituation – das Recht haben, am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilzunehmen.
Das betrifft Bildung, Arbeit, Freizeit, Wohnen, Kommunikation – und beginnt oft schon in Kita und Schule.
Besonders im Kontext von Autismus, ADHS oder anderen neurodiversen Profilen ist Teilhabe nur möglich, wenn Barrieren erkannt und abgebaut werden – sei es durch Unterstützung, Assistenz, Nachteilsausgleich oder Verständnis.
🧩 Teilhabe ist ein Menschenrecht – nicht abhängig vom Grad der „Anpassung“.
Quelle:
UN-Behindertenrechtskonvention (2006), Art. 1 & 19–30
Sozialgesetzbuch IX (§1, §4): „Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Teilhabebericht der Bundesregierung (2021)
Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR): „Monitoring-Stelle UN-BRK“

Therapieempfehlung – was passt wirklich?
Eine Therapieempfehlung ist eine fachlich begründete Einschätzung, welche therapeutischen Maßnahmen einer Person helfen könnten – z. B. nach einer Diagnostik oder im Rahmen einer Entwicklungsbegleitung.
Gerade bei Autismus, ADHS oder anderen neurodiversen Profilen ist entscheidend, dass Empfehlungen individuell, ressourcenorientiert und lebensnah formuliert werden – nicht pauschal.
Ziel ist nicht „Anpassung“, sondern Unterstützung für echte Teilhabe und Wohlbefinden.
Wichtig: Empfehlungen sind keine Anordnungen. Sie sollten gemeinsam mit der betroffenen Person bzw. den Bezugspersonen entwickelt und reflektiert werden.
Quelle:
S3-Leitlinie Autismus-Spektrum-Störung (AWMF, 2020): Empfehlungen zu Diagnostik und Therapie
DGKJP (2021): „Psychotherapeutische Versorgung bei Kindern mit ADHS oder ASS“
WHO ICD-11 (2022): Definition von „intervention needs“
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR): Empfehlungen zur Teilhabeplanung

