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Wahrnehmungsprofil

 

Ein Wahrnehmungsprofil beschreibt die individuelle Art und Intensität, mit der ein Mensch Reize aus seiner Umwelt verarbeitet – z. B. Geräusche, Licht, Berührungen, Gerüche oder soziale Signale.

 

Besonders bei neurodiversen Menschen (z. B. Autismus, ADHS, Hochsensibilität) kann die sensorische Wahrnehmung verstärkt, abgeschwächt oder unterschiedlich organisiert sein. Das kann den Alltag stark beeinflussen – in Schule, Kommunikation oder sozialer Interaktion.

 

Ein gutes Verständnis des persönlichen Wahrnehmungsprofils hilft dabei, Reizquellen besser einzuordnen, Überforderung zu vermeiden und passende Unterstützungsformen zu entwickeln.

 

Quelle:

Bogdashina, O. (2010): “Sensory Perceptual Issues in Autism and Asperger Syndrome”

 

Dunn, W. (1997): “The Sensory Profile: A discriminative measure of children’s sensory processing patterns”

 

Kranowitz, C. S. (2005): “The Out-of-Sync Child”

 

BZgA / DGfKJ (2021): Empfehlungen zur Reizregulation im Schulkontext

 

Vermeulen, P. (2012): “Autism as Context Blindness”

Wiederspruchsverfahren

 

Ein Widerspruchsverfahren ist ein formeller Rechtsweg, um gegen Entscheidungen öffentlicher Stellen vorzugehen – z. B. bei abgelehnten Anträgen auf Schulbegleitung, Autismustherapie, Nachteilsausgleich oder Eingliederungshilfe.

 

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und innerhalb von einem Monat nach Bescheiderhalt eingelegt werden (§ 84 SGG). Anschließend wird der Fall intern erneut geprüft. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann Klage beim Sozialgericht erhoben werden (§ 87 SGG).

 

Ein Widerspruch ist kein Angriff, sondern ein rechtlich verankerter Weg, um bedarfsgerechte Unterstützung einzufordern – sachlich, begründet und oft notwendig, wenn Bedarfe nicht erkannt oder missverstanden werden.

 

Quelle:

Sozialgesetzbuch – § 84 und § 87 SGG

 

Bundesarbeitsgemeinschaft für Autismus e. V.: „Schulbegleitung und Eingliederungshilfe – Elternrechte“

 

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (2022): „Widerspruch verständlich erklärt“

 

VdK Deutschland e. V. (2023): „Widerspruch einlegen – so geht’s“

Wortfindungsstörung

 

Eine Wortfindungsstörung ist eine Sprachverarbeitungsstörung, bei der das passende Wort im Gespräch nicht oder nur verzögert gefunden wird – obwohl es im Wortschatz vorhanden ist. Betroffene „haben das Wort auf der Zunge“, können es aber nicht aussprechen.

 

Dies kann bei Kindern im Rahmen einer Sprachentwicklungsstörung, bei ADHS, bei bestimmten neurodiversen Profilen (z. B. Autismus) oder nach neurologischen Ereignissen (z. B. Schlaganfall) auftreten.

 

Wortfindungsstörungen betreffen häufig den Sprachabruf im Alltag, nicht die Intelligenz. Betroffene wissen, was sie sagen wollen – aber das passende Wort kommt nicht schnell genug oder wird durch ein ähnliches ersetzt.

 

Quelle:

Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl): „Wortfindungsstörungen im Kindesalter“

 

Beukelman & Yorkston (2019): Communication Disorders in Neurological Conditions

 

Schröder, D. (2021): „Störungen der Sprachproduktion und Wortabrufprobleme“, Springer

 

kinderaerzte-im-netz.de: Informationen zu Sprachentwicklungsstörungen

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