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Meltdown
Ein Meltdown ist ein Zustand massiver emotionaler und/oder sensorischer Überforderung, in dem eine betroffene Person – meist im Autismus-Spektrum – vorübergehend die Kontrolle über ihre Reaktionen verliert.
Anders als ein Wutanfall ist ein Meltdown keine bewusste Handlung, sondern eine extreme Stressreaktion auf Reizüberflutung, Frustration oder soziale Überforderung. Er kann sich durch Weinen, Schreien, Rückzug oder motorische Unruhe äußern und ist für Betroffene ebenso belastend wie für das Umfeld.
Quelle:
Attwood, T. (2007): Das Asperger-Syndrom. Das erfolgreiche Praxis-Handbuch für Eltern und Therapeuten. Trias Verlag.
„Ein Meltdown ist keine Trotzreaktion, sondern Ausdruck maximaler Überforderung – vergleichbar mit einem 'inneren Kurzschluss'.“
National Autistic Society (UK): www.autism.org.uk
„A meltdown is an intense response to overwhelming situations and is not bad behaviour – it’s a reaction to stress or sensory overload.“

Masking (engl. für „Maskieren“)
Bezeichnet das bewusste oder unbewusste Verbergen autistischer Verhaltensweisen, um sozial akzeptierter zu wirken oder sich anzupassen.
Betroffene unterdrücken dabei zum Beispiel Stimming (selbstregulierende Bewegungen), imitieren neurotypische Mimik oder versuchen, in sozialen Situationen „unauffällig“ zu agieren – oft auf Kosten der eigenen psychischen Gesundheit. Masking tritt besonders häufig bei autistischen Mädchen und Frauen sowie bei non-binären Personen auf und kann zu Erschöpfung, Identitätsverlust oder Burnout führen.
Quelle:
Hull, L. et al. (2017). “Putting on My Best Normal”: Social Camouflaging in Adults with Autism Spectrum Conditions. Journal of Autism and Developmental Disorders, 47(8), 2519–2534. https://doi.org/10.1007/s10803-017-3166-5
Pearson, A., Rose, K. (2021). A Conceptual Analysis of Autistic Masking: Understanding the Narrative of Stigma and the Illusion of Choice. Autism in Adulthood, 3(1), 52–60. https://doi.org/10.1089/aut.2020.0043

Mehrbedarf
Bezeichnet zusätzliche Leistungen zur Deckung besonderer Bedürfnisse, die über den Regelbedarf hinausgehen – z. B. bei Behinderung, Krankheit oder Ernährung.
Menschen mit Behinderungen können im Rahmen des SGB IX (Eingliederungshilfe) oder SGB XII (Sozialhilfe) Anspruch auf Mehrbedarfe haben, wenn ihre Lebenssituation besondere Aufwendungen erfordert. Dazu gehören z. B. ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung, Mehrbedarf bei Mobilitätseinschränkungen, oder Mehrbedarf für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Der Mehrbedarf wird in der Regel zusätzlich zum Regelbedarf (§ 27a Abs. 4 SGB XII) anerkannt, sofern ein individueller Bedarf glaubhaft gemacht oder fachlich bestätigt wird (z. B. durch Atteste oder Gutachten).
Quelle:
§ 30 SGB XII – Mehrbedarfe
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__30.html
§ 42b SGB XII – Regelbedarf und Mehrbedarfe bei Erwerbsgeminderten
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__42b.html
§ 102 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__102.html

